Prüfungsrichtlinien für die DUS-Prüfung neuer Pflanzensorten
Auf dieser Seite finden Sie eine Liste der von der UPOV verabschiedeten Prüfungsrichtlinien.
Häufig gestellte Fragen
Prüfungsrichtlinien bieten detaillierte Anleitungen für die harmonisierte Prüfung der Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit (DUS) neuer Pflanzensorten. Sie spielen eine zentrale Rolle bei der Festlegung internationaler Standards für die Sortenprüfung und legen Merkmale für die DUS-Prüfung sowie die Erstellung harmonisierter Sortenbeschreibungen fest.
Alle Prüfungsrichtlinien (TG) erhalten eine Referenzbezeichnung, die sich aus einer festen fortlaufenden Nummer und einer Versionsnummer zusammensetzt, die aktualisiert werden kann. So steht beispielsweise „TG/100/6“ für die sechste Überarbeitung der TG 100.
Bestimmte allgemeine Aspekte, die für alle Prüfungsrichtlinien gelten, werden nicht in jeder einzelnen Prüfungsrichtlinie wiederholt, sondern sind in anderen technischen Leitfäden zu finden, die als “TGP-Dokumente”.
Prüfungsrichtlinien werden von den Technischen Arbeitsgruppen der UPOV erstellt, die sich aus Sachverständigen der UPOV-Mitglieder sowie aus Beobachterstaaten und -organisationen zusammensetzen.
Bei der Entscheidung über die Erstellung neuer Prüfungsrichtlinien (TGs) berücksichtigt der Technische Ausschuss der UPOV mehrere wesentliche Faktoren, um internationale Einheitlichkeit und eine effiziente Ressourcennutzung zu gewährleisten. Dazu gehören:
- Die Gesamtzahl der Anträge auf Sortenschutz, die bei den UPOV-Mitgliedern eingereicht wurden. Im Allgemeinen haben Arten mit sehr wenigen Anträgen keine hohe Priorität – es sei denn, es liegen eindeutige Hinweise auf weltweit aktive Züchtungsarbeit vor.
- Die Anzahl der Behörden, bei denen Anträge für die zu prüfenden neuen Sorten eingehen: Sind nur ein oder zwei UPOV-Mitglieder beteiligt, ist der Bedarf an internationalen Richtlinien in der Regel geringer.
- Die Anzahl der eingegangenen internationalen (ausländischen) Anträge. Eine hohe Anzahl ausländischer Anträge zeigt, dass eine Harmonisierung der Richtlinien unter den UPOV-Mitgliedern sinnvoll wäre.
- Die wirtschaftliche Bedeutung der Kulturpflanze oder Art. Kulturpflanzen, die in großem Umfang angebaut oder gehandelt werden, erhalten in der Regel Vorrang.
- Umfang der Züchtungstätigkeit. Wenn für eine Art bedeutende Innovationen oder Entwicklungen im Gange sind, erhöht dies die Dringlichkeit, einheitliche Prüfungsrichtlinien festzulegen.
Diese Kriterien tragen dazu bei, dass sich die UPOV auf Prüfungsrichtlinien konzentriert, die die größte Wirkung erzielen und die internationale Zusammenarbeit im Sortenschutz unterstützen.
Liegen für eine bestimmte Pflanzenart keine UPOV-Prüfungsrichtlinien (TG) vor, werden die Prüfungsämter dazu angehalten, zu prüfen, ob andere UPOV-Mitglieder Erfahrung mit der Prüfung dieser Art haben oder nationale Prüfungsrichtlinien entwickelt haben. Diese Informationen finden Sie im Dokument TGP/5 „Erfahrungen und Zusammenarbeit bei der DUS-Prüfung“, Abschnitt 9 „Liste der Arten, bei denen praktische Kenntnisse erworben wurden oder für die nationale Prüfungsrichtlinien festgelegt wurden" TC/[Sitzung]/4 (e.g. TC/61/4).
Liegen solche Erfahrungen oder nationale Prüfungsrichtlinien vor, werden die Prüfungsämter gebeten, sich mit den betreffenden UPOV-Mitgliedern in Verbindung zu setzen, um ihre Prüfungsverfahren so weit wie möglich anzugleichen. Sobald ein gemeinsamer Ansatz vereinbart ist, sollten diese Mitglieder die UPOV über das harmonisierte Verfahren informieren. Je nach Ergebnis können sie der UPOV auch vorschlagen, internationale Prüfungsrichtlinien für diese Art zu erarbeiten.
Verfügt kein UPOV-Mitglied über Prüfungserfahrung oder Prüfungsrichtlinien für die betreffende Art oder Sortengruppe, muss die Prüfungsbehörde eigene Prüfungsverfahren erstellen.
Dabei werden sie gebeten, die in der Allgemeinen Einführung der UPOV dargelegten Grundprinzipien zu befolgen und für detaillierte Anleitungen das Dokument TGP/7, Entwicklung von Prüfungsrichtlinien, heranzuziehen.
Sobald ein Prüfverfahren entwickelt wurde, sollte es auf der Grundlage des verfügbaren Wissens und der vorhandenen Erfahrungen so umfassend wie möglich und klar dokumentiert werden. Das UPOV-Mitglied sollte diese Informationen anschließend gemäß dem in Dokument TGP/5 beschriebenen Verfahren an das UPOV-Büro weiterleiten, damit sie an andere Mitglieder weitergegeben werden können und möglicherweise zur Erstellung von UPOV-Prüfungsrichtlinien führen.