Der Sortenschutz – auch als PVP bekannt – ist ein Rechtssystem, das Züchtern für einen festgelegten Zeitraum ausschließliche Rechte zur Steuerung der Erzeugung und Vermarktung ihrer neuen Pflanzensorten gewährt und so die kontinuierliche Züchtung und Innovation fördert.
Die Internationale Union zum Schutz neuer Pflanzensorten (UPOV) ist eine internationale Organisation mit dem Auftrag, ein international wirksames System für den Sortenschutz bereitzustellen.
Häufig gestellte Fragen
Neue Pflanzensorten bringen höhere Erträge, bessere Qualität und sind resistent gegen Pflanzenschädlinge und -krankheiten. Sie sind zudem ein wichtiges Mittel, um den Herausforderungen einer wachsenden und zunehmend urbanisierten Bevölkerung, des Klimawandels, der parallelen Anforderungen an die Nahrungsmittel- und Energieerzeugung sowie der sich wandelnden menschlichen Bedürfnisse zu begegnen.
Rahmen des UPOV-Systems gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Frage, wer als Züchter gelten kann: Ein Züchter kann eine Einzelperson, ein Landwirt, ein Forscher, eine öffentliche Einrichtung, ein privates Unternehmen usw. sein.pany etc.
Allerdings kann nur der Züchter einer neuen Pflanzensorte diese neue Pflanzensorte schützen lassen.
Die Voraussetzungen für die Erlangung des Sortenschutzes sind im UPOV-Übereinkommen festgelegt und lassen sich vereinfacht wie folgt darlegen:
- Neuheit: Die Sorte gilt als neu, wenn sie in dem UPOV-Mitgliedstaat, in dem der Antrag auf Sortenschutz gestellt wird, seit mehr als einem Jahr nicht vermarktet wurde; in anderen UPOV-Mitgliedstaaten gilt dies für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren (bei Bäumen und Reben bis zu sechs Jahren).
- Unterscheidbarkeit: Dies ist der Fall, wenn sich die Sorte in jedem Land von anderen Sorten derselben Art deutlich unterscheiden lässt.
- Homogenität: Wenn alle angebauten Pflanzen unter denselben Anbaubedingungen ausreichend ähnlich aussehen, gilt die Sorte als homogen.
- Stabilität: Alle Pflanzen sehen nach wiederholter Vermehrung gleich aus.
Distinctness
Uniformity
Stability
Neben der Erfüllung der oben genannten Schutzvoraussetzungen benötigt eine Sorte zudem eine geeignete Bezeichnung. Diese Sortenbezeichnung sollte in allen UPOV-Mitgliedstaaten einheitlich sein.
