Die mittels UPOV PRISMA übermittelten Daten stellen nicht den offiziellen Antrag auf Erteilung eines Züchterrechts dar. Die Verantwortung hinsichtlich der Anforderungen betreffend die Einreichung von Anträgen und Erteilung von Züchterrechten gemäß den Rechtsvorschriften des betreffenden Verbandsmitglieds liegt voll und ganz bei der mit der Aufgabe der Erteilung von Züchterrechten betrauten Behörde.
Wird in diesen Nutzungsbedingungen auf den Begriff „Züchterrechtsbehörde“ verwiesen, so umfaßt dies auch den Begriff „Sortenschutzamt“.
Die Züchterrechtsbehörde stimmt diesen Nutzungsbedingungen zu und ist damit einverstanden, sich an den Nutzerleitfaden für die Sortenschutzämter für mittels UPOV PRISMA übermittelte Anmeldedaten zu halten.
Insbesondere stimmt die Züchterrechtsbehörde folgenden Punkten zu:
Die Zücherrechtsbehörde stimmt diesen Nutzungsbedingungen zu und ist damit einverstanden, sich an den Nutzerleitfaden für die Sortenschutzämter für mittels UPOV PRISMA übermittelte Anmeldedaten zu halten.
Der Nutzer des UPOV PRISMA stimmt diesen Nutzungsbedingungen zu und ist damit einverstanden, sich an den Nutzerleitfaden für Züchter für mittels UPOV PRISMA übermittelte Anmeldedaten zu halten. Der Nutzer des UPOV PRISMA trägt die volle Verantwortung in Bezug auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der anhand des UPOV PRISMA übermittelten Daten, einschließlich der Anforderungen für den Erhalt eines Einreichungsdatums. Für Angelegenheiten betreffend diese Anforderungen sollten Nutzer des UPOV PRISMA Kontakt zu der jeweiligen Züchterrechtsbehörde aufnehmen. Die Kontaktangaben stehen zur Verfügung unter https://www.upov.int/members/de/pvp_offices.html
Mit der Registrierung für und dem anschließenden Zugang zu oder der Nutzung des UPOV PRISMA erkennen Sie an, daß Sie diese Nutzungsbedingungen gelesen haben und damit einverstanden sind sowie auch damit einverstanden sind, sich an den Nutzerleitfaden, in seiner gelegentlich aktualisierten und auf der UPOV PRISMA-Webpage veröffentlichten Form zu halten.
Mit dem Zugang zum und der Nutzung des UPOV PRISMA sind Sie damit einverstanden:
Datum und Uhrzeit des Erhalts von elektronisch mittels UPOV PRISMA übermittelten Daten sind lokales Datum und Ortszeit bei der ausgewählten Züchterrechtsbehörde zu dem Zeitpunkt, zu dem die Daten anhand des UPOV PRISMA übermittelt wurden. Wenn die Daten vollständig sind und elektronisch übermittelt wurden, werden sie direkt an die ausgewählte Züchterrechtsbehörde weitergeleitet. Datum und Uhrzeit der Einreichung werden in der Bestätigungs-E-Mail, die Ihnen zugeschickt wird, angegeben sein. Diese Information wird auch in der Anzeige des UPOV PRISMA erscheinen. Falls Sie keine Bestätigungs-E-Mail erhalten, sollten Sie das UPOV PRISMA-Team unter prisma@upov.int kontaktieren. Anmeldedaten, die für dieselbe Sorte eingereicht werden, wird dieselbe internationale Referenznummer zugewiesen.
Das UPOV PRISMA wurde in einem technischen Umfeld implementiert, das so konzipiert wurde, daß hohe Verfügbarkeit und hinreichende Fehlertoleranz gewährleistet sind.
Sie nehmen zur Kenntnis und stimmen zu, daß Ihre Nutzung des UPOV PRISMA auf einer „as is, as available”-Basis (in vorliegender Form und gemäß Verfügbarkeit) erfolgt. UPOV gibt keine Gewährleistung oder Garantie dafür, daß die mittels UPOV PRISMA erbrachte Dienstleistung Ihren Anforderungen entspricht, nicht unterbrochen wird, termingerecht ist oder fehlerfrei vonstatten geht. Sie sollten unverzüglich das UPOV PRISMA-Team unter prisma@upov.int benachrichtigen, falls Sie einen Fehler oder eine Fehlfunktion des UPOV PRISMA erkennen oder vermuten. Das UPOV PRISMA-Team wird versuchen, Sie so schnell wie möglich über einen eventuellen Ausfall, der die normale Nutzung des UPOV PRISMA erheblich beeinträchtigen könnte, zu informieren. UPOV haftet allerdings nicht für die verspätete Ausführung von Transaktionen oder Störungen Ihrer Vorgänge oder jener Vorgänge ihrer(s) Züchterrechtsbehörde/Organisation/ Unternehmens, die direkte oder indirekte Folge eines solchen Ausfalls sind. Es liegt in Ihrem Interesse, dafür zu sorgen, daß zum Schutz der Integrität ihrer Geschäftsvorgänge und die Ihrer Organisation/Ihres Unternehmens entsprechende Notfallpläne vorliegen, und sicherzustellen, daß Sie und Ihre Organisation/Ihr Unternehmen auch trotz einer im Hinblick auf das UPOV PRISMA auftretenden Unterbrechung oder Verzögerung fortfahren können.
UPOV kann das UPOV PRISMA jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern, aussetzen oder einstellen. Sofern möglich, wird das UPOV PRISMA-Team versuchen, mit angemessener Frist über solch eine Maßnahme zu informieren. Sie sollten unverzüglich das UPOV PRISMA-Team unter prisma@upov.int benachrichtigen, falls Sie einen Fehler oder eine Fehlfunktion des UPOV PRISMA erkennen oder vermuten. Sollte dies der Fall sein, so erklären Sie sich damit einverstanden, dem UPOV PRISMA-Team unverzüglich Informationen und Einzelheiten betreffend jeglichen Fehler oder jegliche Fehlfunktion des UPOV PRISMA in für das Erkennen, Bestätigen, Untersuchen und Berichtigen solcher Fehler oder Schwierigkeiten angemessenem notwendigem Umfang bereitzustellen (einschließlich gegebenenfalls Einzelheiten ihrer Betriebssystemumgebung oder jenes Ihres(r) Sortenschutzamtes/Organisation/Unternehmens).
Wenn Sie sich beim UPOV PRISMA über WIPO-Account registrieren, müssen Sie einen Benutzernamen und ein Passwort angeben, die später zum Einloggen in die sichere UPOV PRISMA-Umgebung verwendet werden können. Dieser Benutzername und das Passwort sind mit Ihrem WIPO-Account verknüpft und ermöglichen Ihnen folglich den Zugang zum UPOV PRISMA.
Die Verschlüsselung in Verbindung mit Ihrem Benutzernamen und Passwort sichert die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität ihrer Anmeldedaten. Sie sind dafür verantwortlich, Ihr Passwort vor der Weitergabe an unberechtigte Personen zu schützen. Registrierte Sortenschutzämter/Organisationen/Unternehmen sollten nur berechtigten Personen Zugang zum Benutzernamen und Passwort gewähren. Verbreiten oder veröffentlichen Sie diese Informationen in keiner Weise an unberechtigte Personen.
Sie sind damit einverstanden:
Die Informationssicherheitskontrollen innerhalb des UPOV PRISMA basieren soweit sachdienlich auf den ISO/IEC 27001/2-Kontrollrahmen. Diese Kontrollen können gegebenenfalls durch andere Kontrollmechanismen ergänzt werden. Der im ISMS Manual beschriebene Informationsrisikomanagement-Mechanismus (Information Risk Management framework) ist vom ISO/IEC 27005 Standard für Informations-Risikomanagement abgeleitet und auf den Organizational Enterprise Risk Management-Rahmen abgestimmt.
Bedingung für die Nutzung des UPOV PRISMA ist, daß Sie:
Die wirksame Verwaltung und Sicherheit des UPOV PRISMA erfordert eine routinemäßige Überwachung und Analyse der Nutzung als Nachweis für Mißbrauch und versuchte oder tatsächliche Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften. Sie sind damit einverstanden, daß diese Überwachung vom UPOV PRISMA-Team in Verbindung mit Ihrer Nutzung des UPOV PRISMA durchgeführt wird.
Die Entrichtung der für alle Nutzer des UPOV PRISMA anfallenden UPOV PRISMA-Gebühren sollte online gemäß den im Zahlungs-Gateway gegebenen Anweisungen erfolgen.
Folgender Link enthält die Liste von Züchterrechtsbehörden, die die Entrichtung der Anmeldegebühr über das UPOV PRISMA beantragt haben. In diesem Fall sollte die Entrichtung der UPOV PRISMA-Gebühr und der Anmeldegebühr gemäß den im Zahlungs-Gateway aufgeführten Anweisungen online erfolgen.
Für die anderen Züchterrechtsbehörden ist die Anmeldegebühr direkt bei den Züchterrechtsbehörden zu entrichten.
Die entsprechenden Zahlungen sind per Kreditkarte oder Banküberweisung über das Zahlungs-Gateway zu tätigen.
Sofern nicht anders angegeben, hat die Zahlung der UPOV PRISMA-Gebühr in Schweizer Franken (CHF) zu erfolgen.
Was die Züchterrechtsbehörden betrifft, die die Entrichtung der Anmeldegebühr mittels UPOV PRISMA beantragt haben, informieren Sie sich bitte über folgenden Link über die jeweilige Währung.
Die Übermittlung von Beträgen betreffend die Anmeldegebühr an die Züchterrechtsbehörde wird so schnell wie möglich durchgeführt, kann aber nach Erhalt des Geldes seitens des Benutzers einige Tage in Anspruch nehmen.
Die Anmeldedaten werden an die ausgewählte Züchterrechtsbehörde weitergeleitet, ohne die Überweisung des Geldes betreffend die UPOV PRISMA-Gebühr und/oder falls zutreffend die Anmeldegebühr abzuwarten. Wie im Hinweis zur Kenntnisnahme oben vermerkt, ist der Nutzer des UPOV PRISMA verantwortlich für die Erfüllung der Anforderungen betreffend die Einreichung von Anträgen und Erteilung von Züchterrechten gemäß den Rechtsvorschriften des betreffenden Verbandsmitglieds.
Das UPOV PRISMA-Team leistet für gewöhnlich geschäftliche und technische Unterstützung für das UPOV PRISMA von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr Genfer Zeit (außer an für UPOV geltenden Feiertagen und Zeiträumen, in denen die UPOV geschlossen ist, wie auf der UPOV UPOV PRISMA-Website angegeben).
Sie können Ihre UPOV PRISMA-Registrierung jederzeit über die Nutzerrollen-Verwaltungs-Schnittstelle deaktivieren.
UPOV kann Ihre Registrierung, den Zugang zum und die Nutzung des UPOV PRISMA durch Benachrichtigung an Sie unverzüglich beenden, wenn festgestellt wird, daß Sie gegen irgendeine dieser Nutzungsbedingungen verstoßen haben.
Ferner kann UPOV Ihre Registrierung, ihre Nutzung von oder Ihren Zugang zum UPOV PRISMA aus eigenen Gründen und ohne jegliches Verschulden Ihrerseits auch suspendieren und/oder beenden, aber unter solchen Umständen wird das UPOV PRISMA-Team versuchen, Ihnen nach schriftlicher Vorankündigung solch einer Suspendierung oder Beendigung ausreichend Zeit zu geben, wenn es der Ansicht ist, daß dies in uneingeschränktem Ermessen angemessen ist.
Nach dem Datum der Beendigung wird UPOV keine Anmeldedaten von Ihnen mittels UPOV PRISMA weiterleiten.
UPOV PRISMA-Nutzer werden bemüht sein, alle sich aus der Nutzung des UPOV PRISMA ergebenden Streitigkeiten gütlich beizulegen. Ist die Streitigkeit nicht innerhalb von sechzig Tagen nach Erhalt des schriftlichen Schlichtungsgesuchs einer der Parteien durch die Gegenpartei gütlich beigelegt, so kann die Streitigkeit von jeder der beiden Parteien zur Schlichtung gemäß der zu dem Zeitpunkt geltenden Schiedsordnung der Kommission für internationales Handelsrecht der Vereinten Nationen (UNCITRAL) eingereicht werden. Die benennende Behörde ist der Generalsekretär des Ständigen Schiedshofs. Ort des Schiedsverfahrens ist Genf, Schweiz. Die in den Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Englisch oder Französisch. Die Entscheidungen des Schiedshofs basieren auf allgemeinen Grundsätzen des internationalen Handelsrechts. Der Schiedshof ist nicht befugt, Schadenersatz mit Strafwirkung zu verhängen. Er ist auch nicht befugt Zinsen zuzusprechen, die den zu dem Zeitpunkt geltenden LIBOR-Zinssatz übersteigen. Alle Zinsen sind lediglich einfache Zinsen. Die Parteien sind an den Schiedsspruch, der aus einem solchen Schiedsverfahren als endgültiger Rechtsspruch ergeht, gebunden.
Nichts an der Nutzung des UPOV PRISMA oder in Bezug darauf ist als ausdrückliche oder implizite Verzichtserklärung auf die Vorrechte und Befreiungen der UPOV zu verstehen.
Aktualisierung: 24. Februar 2020