Entrichtung von Gebühren

UPOV PRISMA-Gebühr

Die UPOV PRISMA-Gebühr beträgt 90 Schweizer Franken je Sortenschutzantrag über UPOV PRISMA (Anmerkung: Siehe auch Antrag für Nationale Listen weiter unten). Diese Gebühr wird zusätzlich zu der/den Gebühr(en) für Sortenschutzanträge des betreffenden UPOV-Mitglieds erhoben.

Die Entrichtung der UPOV PRISMA-Gebühr erfolgt über das e-pay-System (mit PayPal, Kreditkarte oder Banküberweisung) zum Zeitpunkt der Einreichung bei einem Sortenschutzamt.

Gebühr(en) für Sortenschutzanträge

Die UPOV PRISMA-Gebühr wird zusätzlich zu der/den Gebühr(en) für Sortenschutzanträge des betreffenden UPOV-Mitglieds erhoben. Die Gebühr(en) für Sortenschutzanträge des betreffenden UPOV-Mitglieds muss/müssen direkt an das betreffende Sortenschutzamt entrichtet werden.

Informationen zu Gebühr(en) für Sortenschutzanträge und Zahlungsvereinbarungen mittels UPOV PRISMA finden Sie unter „Verfahren der Sortenschutzämter“.

Nationale Listen

Wenn es in einem UPOV-Mitgliedstaat möglich ist, UPOV PRISMA auch für Anträge für die nationale Liste zu nutzen, wird nur eine UPOV PRISMA-Gebühr (90 Schweizer Franken) für dieselbe Sorte erhoben (selbst dann, wenn die beiden Anträge zu verschiedenen Zeitpunkten eingereicht werden).

Bei Fragen zur Zahlung von Gebühren wenden Sie sich bitte an [link]