Die UPOV PRISMA-Gebühr beträgt 90 Schweizer Franken je Sortenschutzantrag über UPOV PRISMA (Anmerkung: Siehe auch Antrag für Nationale Listen weiter unten). Diese Gebühr wird zusätzlich zu der/den Gebühr(en) für Sortenschutzanträge des betreffenden UPOV-Mitglieds erhoben.
Die Entrichtung der UPOV PRISMA-Gebühr erfolgt über das e-pay-System (mit PayPal, Kreditkarte oder Banküberweisung) zum Zeitpunkt der Einreichung bei einem Sortenschutzamt.
Die UPOV PRISMA-Gebühr wird zusätzlich zu der/den Gebühr(en) für Sortenschutzanträge des betreffenden UPOV-Mitglieds erhoben. Die Gebühr(en) für Sortenschutzanträge des betreffenden UPOV-Mitglieds muss/müssen direkt an das betreffende Sortenschutzamt entrichtet werden.
Informationen zu Gebühr(en) für Sortenschutzanträge und Zahlungsvereinbarungen mittels UPOV PRISMA finden Sie unter „Verfahren der Sortenschutzämter“.
Wenn es in einem UPOV-Mitgliedstaat möglich ist, UPOV PRISMA auch für Anträge für die nationale Liste zu nutzen, wird nur eine UPOV PRISMA-Gebühr (90 Schweizer Franken) für dieselbe Sorte erhoben (selbst dann, wenn die beiden Anträge zu verschiedenen Zeitpunkten eingereicht werden).
Bei Fragen zur Zahlung von Gebühren wenden Sie sich bitte an [link]
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UPOV PRISMA - Payment/Billing/Invoicing process [PDF] |