Erfahren Sie, wie Sie Mitglied der UPOV werden oder den Beobachterstatus erhalten können

Staaten und bestimmte zwischenstaatliche Organisationen können Mitglieder der UPOV werden. Während des Beitrittsverfahrens können sie den Beobachterstatus beantragen, um an UPOV-Sitzungen teilzunehmen.

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Regeln für die Gewährung des Beobachterstatus an Staaten, zwischenstaatliche Organisationen und internationale Nichtregierungsorganisationen in UPOV-Gremien sowie für den Zugang zu UPOV-Dokumenten.

  • Anleitung zum Verfahren für den Beitritt zur UPOV (UPOV/INF/13)
  • Anleitung zur Ausarbeitung von Rechtsvorschriften aufgrund der Akte von 1991 des UPOV-Übereinkommens (UPOV/INF/6)
  • Überblick über UPOV
  • Situation bezüglich derjenigen Staaten und zwischenstaatlichen Organisationen, die das Verfahren für den Beitritt zum UPOV-Übereinkommen eingeleitet haben oder im Hinblick auf Unterstützung bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften aufgrund des UPOV Übereinkommens mit dem Verbandsbüro in Verbindung standen (CC/103/INF/2)

  •      Beobachter bei UPOV-Organen (CC/103/INF/3)