Internationales Sortenschutzzertifikat der UPOV
(UPOV-Sortenschutzzertifikat)

Nehmen Sie am UPOV-Sortenschutzzertifikatsprogramm teil, um Ihre Kenntnisse und Ihre Fachkompetenz auf dem Gebiet des Sortenschutzes nachzuweisen!

Die UPOV hat das UPOV-Sortenschutzzertifikatsprogramm lanciert, um den Erwerb von Kenntnissen und die Anerkennung von Fachkompetenz zu fördern sowie Möglichkeiten für kontinuierliches Lernen bezüglich Sortenschutzangelegenheiten zu bieten.

Warum sollte man das UPOV-Sortenschutzzertifikat beantragen?

Das UPOV-Sortenschutzzertifikat bietet eine internationale Anerkennung Ihrer Kenntnisse und Fachkompetenz bezüglich Sortenschutzangelegenheiten. Inhaber des UPOV-Sortenschutzzertifikats weisen nach, dass sie eine gewisse Anzahl von Lehrgängen besucht und an Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem UPOV-Übereinkommen und dessen Anleitung, dem Betrieb eines Sortenschutzamtes und der Prüfung von Anträgen, einschließlich der DUS-Prüfung, mitgewirkt haben.

Wenn Sie derzeit eine Schulung auf dem Gebiet des Sortenschutzes absolvieren oder planen, können Sie von der Teilnahme am UPOV-Sortenschutzzertifikatsprogramm profitieren, indem Sie sich fortlaufend weiterbilden, sich mit Kollegen austauschen und Sachverständigennetzwerke schaffen.

Ihre Teilnahme am UPOV-Sortenschutzzertifikatsprogramm fördert die Verbreitung von Sortenschutzkenntnissen in der gesamten UPOV-Gemeinschaft!

Wer kann es beantragen?

am UPOV-Sortenschutzzertifikatsprogramm steht Regierungsbeamten von UPOV-Mitgliedern und Beobachtern offen (siehe Liste der UPOV-Mitglieder und Beobachter).

Teilnehmer aus dem privaten Sektor sind bei der nächsten für 2025 geplanten Auflage des Programms gegen eine Gebühr willkommen.

Wie funktioniert es?

Das UPOV-Sortenschutzzertifikat wird Personen verliehen, die mindestens 50 Leistungspunkte im Rahmen von von der UPOV anerkannten Schulungen erwerben.

Die Liste der anerkannten Schulungen zum UPOV-Sortenschutzzertifikatsprogramm mit der jeweiligen Anzahl der Leistungspunkte ist am Ende dieser Seite zu finden. Es sollten zumindest 25 Leistungspunkte aus Schulungslehrgängen der Kategorie 1 der Liste erworben werden.

Das UPOV-Sortenschutzzertifikatsprogramm ist für einen Zeitraum von fünf Jahren gültig. Es kann um den gleichen Zeitraum verlängert werden, wenn der Zertifikatsinhaber innerhalb von fünf Jahren weitere 15 Leistungspunkte erwirbt.

Bieten Sie Schulungen zum Sortenschutz an? Nehmen Sie am UPOV-Sortenschutzzertifikatsprogramm teil!

Das UPOV-Sortenschutzzertifikatsprogramm wurde eingerichtet, um UPOV-Mitglieder zu unterstützen, die Schulungen auf dem Gebiet des Sortenschutzes anbieten. Wenn Sie eine Behörde, Organisation oder akademische Einrichtung in einem UPOV-Mitglied sind, die Schulungen auf dem Gebiet des Sortenschutzes anbietet, sind Sie eingeladen, deren Aufnahme in das UPOV-Sortenschutzzertifikatsprogramm vorzuschlagen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das UPOV-Büro unterupov.mail@upov.int.

Liste der Lehrgänge und Tätigkeiten des UPOV-Sortenschutzzertifikatsprogramms:

Wichtige Hinweise:

  • Ihre Teilnahme wird jeweils nur einmal für die auf der Liste aufgeführten Lehrgänge, Tätigkeiten oder Sitzungen gezählt.
  • Ihre Teilnahme an einer oder mehreren Ausgaben der gleichen UPOV-Sitzung berechtigt Sie zum Erwerb der gleichen Anzahl von Leistungspunkten (z. B. eine TWA = 10 Leistungspunkte; fünf TWA = 10 Leistungspunkte).
  • Mindestens 25 Leistungspunkte sollten aus den in Kategorie 1 der Liste aufgeführten Lehrgängen und Tätigkeiten erworben werden.
  • Die durch die Teilnahme an UPOV-Sitzungen der Kategorie 2 der Liste erworbenen Leistungspunkte werden nur bis zu 25 Leistungspunkten berücksichtigt.

Schulungskategorien:

Anzahl der Leistungspunkte

Kategorie 1 - Lehrgänge und Tätigkeiten (einmal pro Lehrgang oder Tätigkeit anrechenbar)

DL-205 „Einführung in das UPOV-Sortenschutzsystem nach dem UPOV-Übereinkommen“

9

DL-305 „Prüfung von Anträgen auf Erteilung von Züchterrechten“

18

DL-305A „Verwaltung von Züchterrechten“

8

DL-305B „DUS-Prüfung“

10

UPOV-Schulung für Ausbilder / UPOV-Führungskräfteprogramm

8

UPOV-Arbeitstagung über Rechtsvorschriften

6

UPOV-Vorsitzende (C, CC, CAJ, TC oder TWP)

20

Führende Sachverständige für UPOV-Prüfungsrichtlinien

10

Japanische Stelle für internationale Zusammenarbeit (JICA) „Ausbildungslehrgang zum Schutz von Züchterrechten“

20

Koreanisches Saatgut- und Sortenamt (KSVS) / Koreanische Stelle für internationale Zusammenarbeit (KOICA) „Ausbildungslehrgang zum Sortenschutz“

20

Naktuinbouw (Niederlande (Königreich der)) „Lehrgang zu Züchterrechten für Ernährungssicherheit und wirtschaftliche Entwicklung“

20

Naktuinbouw (Niederlande (Königreich der)) „Leitfaden zu Züchterrechten und Registrierungsverfahren“ (Kurs auf Niederländisch)

3

Naktuinbouw (Niederlande (Königreich der)) „Sortenschutz und andere Rechte des geistigen Eigentums“ (Kurs auf Niederländisch)

3

WIPO DL-101 (Sortenschutzmodul 10)

1

Studienbesuche bei Sortenschutzämtern von UPOV-Mitgliedern (1 bis 3 Tage)

3

Studienbesuche beim UPOV-Büro (1 bis 3 Tage)

3

Studienbesuche und Praktika in Sortenschutzämtern von UPOV-Mitgliedern (bis zu drei Wochen)

8

Praktika in Sortenschutzämtern von UPOV-Mitgliedern (vier Wochen oder mehr)

20

Nachhilfe in UPOV-Fernlehrgängen

20

 

Kategorie 2 - UPOV-Sitzungen (maximal 25 Leistungspunkte; einmal pro Sitzung anrechenbar)

 

TWA (Technische Arbeitsgruppe für landwirtschaftliche Arten)

10

TWC (bis 2021) (Technische Arbeitsgruppe für Automatisierung und Computerprogramme)

5

TWF (Technische Arbeitsgruppe für Obstarten)

10

TWM (Technische Arbeitsgruppe für Prüfmethoden und -techniken)

10

TWO (Technische Arbeitsgruppe für Zierpflanzen und forstliche Baumarten)

10

TWV (Technische Arbeitsgruppe für Gemüsearten)

10

BMT (bis 2021) (Arbeitsgruppe für biochemische und molekulare Verfahren und insbesondere für DNS-Profilierungsverfahren)

5

Technische Arbeitsgruppen der UPOV - Vorbereitende Arbeitstagungen

2

Technische Arbeitsgruppen der UPOV - Vorbereitende Webinare

1

WG-DUS (Arbeitsgruppe für DUS-Unterstützung)

1

WG-EDV (Arbeitsgruppe für im Wesentlichen abgeleitete Sorten)

1

WG-HRV (Arbeitsgruppe für Erntegut und ungenehmigte Benutzung von Vermehrungsmaterial)

1

WG-SHF (Arbeitsgruppe für Anleitung betreffend Kleinbauern in Bezug auf private und nichtgewerbliche Nutzung)

1

CC/WG-EDV (Arbeitsgruppe des Beratenden Ausschusses für im Wesentlichen abgeleitete Sorten)

 1

Wie kann ein UPOV-Sortenschutzzertifikat beantragt werden?

Bitte füllen Sie das Formular aus und geben Sie Informationen über die von Ihnen absolvierten Schulungen an, um Ihr UPOV-Sortenschutzzertifikat zu beantragen.

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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das UPOV-Büro unter upov.mail@upov.int