Die PLUTO-Datenbank ist eine Zusammenstellung von Daten über Pflanzensorten, die von den zuständigen Behörden der UPOV-Mitglieder und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bereitgestellt werden.
Die Datenbank stellt Informationen bereit in Bezug auf:
Die in der PLUTO-Datenbank bereitgestellten Informationen entsprechen nicht der amtlichen Veröffentlichung der betreffenden Behörden. Um die amtliche Veröffentlichung einzusehen oder Einzelheiten zum Status und zur Vollständigkeit der Informationen in der PLUTO-Datenbank zu erhalten, nehmen Sie bitte Verbindung mit der entsprechenden Behörde auf, deren Kontaktdaten unter https://www.upov.int/members/de/pvp_offices.html angegeben sind.
Wer Beiträge zu der PLUTO-Datenbank leistet, ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingereichten Daten verantwortlich. Einzelnutzer werden insbesondere gebeten zu beachten, dass die Verbandsmitglieder nicht verpflichtet sind, Daten für die PLUTO-Datenbank einzureichen, und diejenigen Verbandsmitglieder, die Daten einreichen, nicht für alle Informationsteile Daten einreichen müssen.
Die UPOV-Mitglieder werden ersucht, ihre Daten so bald wie möglich nach ihrer Veröffentlichung durch die zuständige(n) Behörde(n) einzureichen. Die PLUTO-Datenbank wird mit den neuen Daten so bald wie möglich nach ihrem Eingang und gemäß dem Verfahren für das Hochladen aktualisiert. Die PLUTO-Datenbank kann erforderlichenfalls und gemäβ dem Verfahren für das Hochladen mit berichtigten Daten aktualisiert werden, die von UPOV-Mitgliedern bereitgestellt werden.
Die UPOV setzt alles daran, die Richtigkeit, Zugänglichkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen in der PLUTO-Datenbank sicherzustellen, kann jedoch keine Garantie und Gewährleistung dafür bieten. Die UPOV ist weder haftbar noch verantwortlich für allfällige Fehler oder fehlende Informationen in der Datenbank und lehnt darüber hinaus jegliche Haftung für Verluste ab, die in irgendeiner Weise durch die Verwendung der Datenbank entstehen.
Die Erfassung und Nutzung persönlicher Daten durch die UPOV über PLUTO unterliegt den aktuell geltenden Bedingungen der Datenschutzrichtlinien der UPOV.
Die in diesen Nutzungsbedingungen aufgeführten oder damit verbundenen Punkte stellen keinen Verzicht auf die internationalen Organisationen üblicherweise erteilten und im Abkommen zwischen der UPOV und dem Schweizerischen Bundesrat (Sitzabkommen) gebotenen Immunitäten und Privilegien.
Der Zugang zu PLUTO erfordert ein WIPO-Konto mit einem Benutzernamen und einem Passwort, mit dem Sie sich bei PLUTO anmelden können.
Sie sind damit einverstanden:
Standard-Service
Im Rahmen des Standard-Service stellt die PLUTO-Datenbank eine kostenlose Suchfunktion für alle registrierten Einzelnutzer bereit. Die Suchergebnisse werden als Bildschirmanzeige einer einzelnen Ergebnisseite zur Verfügung gestellt. Dieser Service bietet die Möglichkeit, bis zu 100 Einträge auszudrucken und herunterzuladen. Es gibt nicht die Möglichkeit, Suchergebnisse oder Daten aus der PLUTO-Datenbank herunterzuladen.
Premium-Service
Im Rahmen des Premium-Service stellt die PLUTO-Datenbank registrierten Einzelnutzern Zugang zu allen Funktionen der PLUTO-Datenbank und die Möglichkeit bereit, Daten gemäß diesen Nutzungsbedingungen herunterzuladen. Die Gebühr für registrierte Einzelnutzer beträgt 750 CHF pro Jahr.
Bedienstete von UPOV-Mitgliedern und Beitragsleistende, die von den UPOV-Vertretern benannt wurden, haben Zugang zu allen Funktionen des Premium-Service der PLUTO-Datenbank gemäß diesen Nutzungsbedingungen.
Das Abonnement für den Premium-Service gilt für ein (1) Jahr, beginnend mit dem effektiven Zahlungsdatum. Dieses Abonnement wird automatisch verlängert und die berechtigte Einzelnutzung von PLUTO kann durch die automatische Verlängerung dieses Abonnements für nachfolgende Zeiträume von zwölf (12) Monaten verlängert werden, es sei denn, der berechtigte Einzelnutzer entscheidet sich, dieses Abonnement zu kündigen, indem er das PLUTO-Team unter pluto@upov.int mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf eines Jahres dieses Abonnements schriftlich davon in Kenntnis setzt.
Berechtigte Einzelnutzer erklären sich einverstanden, die PLUTO-Gebühr für die Nutzung des Premium-Service zu entrichten. Jegliche im Rahmen dieses Service fälligen Zahlungen sind nach Erhalt einer Rechnung von der UPOV zu entrichten.
Die Preise gelten für die erste Laufzeit dieses Abonnements.
Die UPOV behält sich das Recht vor, diese Preisstruktur jedes Jahr, um das dieses Abonnement automatisch verlängert wird, zu ändern, und der berechtigte Einzelnutzer hat das Recht, das Abonnement innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Informationen über die neue Preisgestaltung zu kündigen.
Berechtigte Einzelnutzer, denen Zugang zu PLUTO erteilt wird, werden über ihr WIPO-Konto identifiziert und authentifiziert. Jegliche berechtigte Nutzung des registrierten WIPO-Kontos ist streng auf berechtigte Personen beschränkt.
Wenn innerhalb des gleichen Sortenschutzamtes, Unternehmens, öffentlichen Forschungsinstituts, der gleichen Universität oder anderen öffentlichen oder privaten Einrichtung mehr als eine Person Zugang zum PLUTO Premium-Service benötigt, sollte für jede von diesen ein Abonnement beantragt werden. Individuelle Abonnementrechte sind nicht übertragbar.
Registrierte Nutzer von PLUTO haben das Recht, PLUTO und die in PLUTO enthaltenen Daten zum Zwecke der Prüfung, Analyse, Untersuchung oder Recherche von Informationen über Züchterrechte (PBR), Pflanzenpatente (PLP) und nationale Listen (NLI) einzusehen.
Die Weitergabe oder Vervielfältigung von mittels PLUTO heruntergeladenen Daten über die berechtigte Nutzung hinaus bedarf der schriftlichen Genehmigung der UPOV.
Gemäß dem Standard-Service von PLUTO haben Einzelnutzer das Recht, bis zu 100 Einträge zu suchen, auszudrucken und herunterzuladen.
Gemäß dem Premium-Service von PLUTO haben Einzelnutzer das Recht, eine unbegrenzte Anzahl von Einträgen zu suchen, zu drucken und herunterzuladen. Berechtigte Einzelnutzer des Premium-Service sind nur berechtigt, bis zu 100 Einträge herunterzuladen. Insbesondere bedarf die Verteilung von Analysen und Berichten, die unter Verwendung von mehr als 100 Einträgen erstellt wurden, der schriftlichen Genehmigung der UPOV.
Einzelnutzer von PLUTO erkennen die Wichtigkeit an, dass die UPOV ihre Eigentumsrechte an der PLUTO-Datenbank wahrt und dass eine missbräuchliche Nutzung von PLUTO und dessen Daten gemäß diesen Nutzungsbedingungen verhindert wird.
Einzelnutzer von PLUTO müssen sich an die vorstehenden Nutzungsbeschränkungen halten.
Folgende Nutzungen sind unberechtigt:
Das Urheberrecht und sämtliche anderen Eigentumsrechte an PLUTO sind das alleinige und exklusive Eigentum der UPOV. Berechtigte Einzelnutzer erkennen an, dass die Daten in PLUTO äußerst wertvoll und Eigentum der UPOV sind. Berechtigte Einzelnutzer müssen mit angemessener Sorgfalt verhindern, dass PLUTO oder jeglicher Teil der Daten in PLUTO unter Verletzung dieser Nutzungsbedingungen unberechtigt genutzt wird.
UPOV kann den Zugang zu PLUTO sperren und/oder den Standard- oder Premium-Service mit sofortiger Wirkung beenden, wenn ein Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt.
Bei Streitigkeiten, die sich aus der Nutzung der PLUTO-Datenbank ergeben, bemüht sich die UPOV nach besten Kräften um eine gütliche Beilegung der Streitigkeit. Ist die Streitigkeit nicht innerhalb von sechzig Tagen gütlich beigelegt, so kann die Streitigkeit zur Schlichtung gemäß der zu dem Zeitpunkt geltenden Schiedsordnung der Kommission für internationales Handelsrecht der Vereinten Nationen (UNCITRAL) eingereicht werden. Die benennende Behörde ist der Generalsekretär des Ständigen Schiedshofs. Ort des Schiedsverfahrens ist Genf, Schweiz. Die in den Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Englisch oder Französisch. Die Entscheidungen des Schiedshofs basieren auf allgemeinen Grundsätzen des internationalen Handelsrechts. Der Schiedshof ist nicht befugt, Schadenersatz mit Strafwirkung zu verhängen. Er ist auch nicht befugt Zinsen zuzusprechen, die den zu dem Zeitpunkt geltenden LIBOR (London Inter-Bank Offered Rate)-Zinssatz übersteigen. Alle Zinsen sind lediglich einfache Zinsen. Der Schiedsspruch, der aus einem solchen Schiedsverfahren als endgültiger Rechtsspruch einer solchen Streitigkeit ergeht, ist verbindlich.
Datum: 11. Oktober 2021