Nutzungsbedingungen
Zur Kenntnisnahme bevor Sie sich registrieren
Wird in diesen Nutzungsbedingungen auf den Begriff „Züchterrechtsbehörde“ verwiesen, so umfaßt dies auch den Begriff „Sortenschutzamt“.
Zur besonderen Kenntnisnahme durch Sortenschutzämter
Insbesondere stimmt die Züchterrechtsbehörde folgenden Punkten zu:
- am UPOV PRISMA PBR-Antragsinstrument mitzuwirken
- dem Verbandsbüro die neuesten und aktualisierten Antragsformulare (einschließlich des technischen Fragebogens) zur Verfügung zu stellen
- dem Verbandsbüro (gegebenenfalls) maßgebliche beglaubigte Übersetzungen zur Verfügung zu stellen
- die „Informationen für Antragsteller“ (Verfahren des Züchterrechtsamts) auszufüllen, damit sie den Antragstellern zur Verfügung gestellt werden können, und gegebenenfalls Aktualisierungen bereitzustellen
- die Ausgangsformulare während der jeweiligen Testphasen zu testen und zu überprüfen
- alle Dokumente, die für die Annahme eines ausgefüllten Antrags erforderlich sind, genau anzugeben und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen in UPOV PRISMA bereitgestellt werden können (gegebenenfalls mit Ausnahme der elektronischen Signatur)
- die über UPOV PRISMA übermittelten Antragsdaten ohne Notwendigkeit weiterer Daten oder Informationen (außer zur Unterschrift) anzunehmen(1)
- Antragsdaten durch Machine-to-Machine-Datenübertragung oder wie im Ausgangsformular (PDF) dargestellt und dargelegt anzunehmen oder ein Stylesheet bzw. Informationen, die auf dem PDF angezeigt werden sollten, um angenommen werden zu können (z. B. Logo), bereitzustellen
- das Verbandsbüro über alle Änderungen oder Aktualisierungen in den Antragsformularen (einschließlich des technischen Fragebogens) zu informieren und bis zur Aktualisierung von UPOV PRISMA die Daten gemäß der vorherigen Version anzunehmen. UPOV PRISMA wird im Zuge der nächsten Freigaben oder innerhalb von 6 Monaten nach deren Bekanntgabe aktualisiert werden, je nachdem, was früher eintritt(2)
- den Erhalt aller über UPOV PRISMA übermittelten Antragsdaten innerhalb von 7 Tagen in UPOV PRISMA zu bestätigen(3)
- dass die Züchterrechtsbehörde keine höhere Antragsgebühr erhebt, wenn sie Antragsdaten über UPOV PRISMA erhält
- den Antragstellern Informationen über die Möglichkeit der Nutzung von UPOV PRISMA zu übermitteln
- der UPOV zu gestatten, Daten über die Anzahl und die Pflanzentypen der über UPOV PRISMA eingehenden Anmeldungen freizugeben (es werden keine Daten zu einzelnen Anmeldungen freigegeben)
Haftungsausschluss für das Gemeinschaftliche Sortenamt der Europäischen Union (CPVO): Das CPVO erklärt sich bereit, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die über UPOV PRISMA eingereichten erforderlichen Informationen vom CPVO rechtzeitig angenommen werden können. Anträge auf EU-Sortenrechte werden nur angenommen, wenn alle Anforderungen nach geltender Gesetzgebung erfüllt sind.
Zur besonderen Kenntnisnahme durch UPOV PRISMA-Nutzer
- das UPOV PRISMA streng in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen und Nutzerleitfäden in ihrer gelegentlich aktualisierten und auf der UPOV PRISMA-Webpage veröffentlichen Form zu nutzen
- in Zusammenhang mit dem UPOV PRISMA wahrheitsgemäße und richtige Informationen, einschließlich mittels UPOV PRISMA übermittelter Anmeldedaten, zu erteilen;
- Ihr Unternehmen/Ihre Organisation bei der Nutzung des UPOV PRISMA nicht fälschlicherweise zu vertreten;
- die Rechte Dritter zu wahren.
Nutzung des UPOV PRISMA
Betrieb des UPOV PRISMA
Zugang und Passwort
Die Verschlüsselung in Verbindung mit Ihrem Benutzernamen und Passwort sichert die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität ihrer Anmeldedaten. Sie sind dafür verantwortlich, Ihr Passwort vor der Weitergabe an unberechtigte Personen zu schützen. Registrierte Sortenschutzämter/Organisationen/Unternehmen sollten nur berechtigten Personen Zugang zum Benutzernamen und Passwort gewähren. Verbreiten oder veröffentlichen Sie diese Informationen in keiner Weise an unberechtigte Personen.
Sie sind damit einverstanden:
- für alle Aktivitäten, die unter Ihrem Benutzername und Passwort durchgeführt werden, zu haften;
- die Vertraulichkeit Ihres Passwortes zu wahren;
- Ihr Passwort regelmäßig zu ändern;
- Ihr Passwort nicht auf dem Computer, den Sie für den Zugang zum UPOV PRISMA benutzen, abzuspeichern;
- Ihr Passwort zu ändern, falls unberechtigte Personen davon Kenntnis erlangen;
- das UPOV PRISMA-Team über prisma@upov.int zu informieren, falls Sie aus Ihrem(r) registrierten Sortenschutzamt/Organisation/Unternehmen ausscheiden;
- sich mit UPOV PRISMA-Team über prisma@upov.int in Verbindung zu setzen, falls Ihr Benutzername oder Passwort verloren gingen, gestohlen oder anderweitig kompromittiert wurden; und
- sich am Ende jeder Sitzung auszuloggen. Ihre Sitzung wird automatisch nach zwei Stunden oder nach einer Stunde, während der das System nicht genutzt wurde, beendet.
Sicherheit
- sich nicht an anderen Accounts zu schaffen machen oder unberechtigterweise in irgendwelche Bereiche des UPOV PRISMA eindringen;
- nicht versuchen, irgendwelche Sicherheitskontrollen zu umgehen;
- das UPOV PRISMA nicht auf eine Art und Weise benutzen, die Speicherplatz, Prozessoren oder andere Systemressourcen überlasten;
- nicht vorsätzlich versuchen, in die Funktionalität des UPOV PRISMA einzugreifen, das UPOV PRISMA zu überladen oder versuchen, einen Host außer Betrieb zu setzen;
- nicht versuchen, das UPOV PRISMA ohne Genehmigung zu nutzen;
- keine Dateien mit schädlichen Inhalten übermitteln.
Überwachung
Entrichtung der Gebühren
Die Entrichtung der für alle Nutzer des UPOV PRISMA anfallenden UPOV PRISMA-Gebühren sollte online gemäß den im Zahlungs-Gateway gegebenen Anweisungen erfolgen.
Die entsprechenden Zahlungen sind per Kreditkarte oder Banküberweisung über das Zahlungs-Gateway zu tätigen.
Sofern nicht anders angegeben, hat die Zahlung der UPOV PRISMA-Gebühr in Schweizer Franken (CHF) zu erfolgen.
Was die Züchterrechtsbehörden betrifft, die die Entrichtung der Anmeldegebühr mittels UPOV PRISMA beantragt haben, informieren Sie sich bitte über folgenden Link über die jeweilige Währung.
Die Übermittlung von Beträgen betreffend die Anmeldegebühr an die Züchterrechtsbehörde wird so schnell wie möglich durchgeführt, kann aber nach Erhalt des Geldes seitens des Benutzers einige Tage in Anspruch nehmen.
Die Anmeldedaten werden an die ausgewählte Züchterrechtsbehörde weitergeleitet, ohne die Überweisung des Geldes betreffend die UPOV PRISMA-Gebühr und/oder falls zutreffend die Anmeldegebühr abzuwarten. Wie im Hinweis zur Kenntnisnahme oben vermerkt, ist der Nutzer des UPOV PRISMA verantwortlich für die Erfüllung der Anforderungen betreffend die Einreichung von Anträgen und Erteilung von Züchterrechten gemäß den Rechtsvorschriften des betreffenden Verbandsmitglieds.
Die Online-Zahlungsbestätigung erfolgt über den Zahlungsdienstleister und die Finanzabteilung stellt innerhalb von 10 Arbeitstagen eine Rechnung und einen Zahlungsbeleg aus.
Sobald die Anmeldedaten an die ausgewählte Züchterrechtsbehörde übermittelt wurden, gelten die UPOV PRISMA-Gebühr und jegliche anfallenden Anmeldegebühren als fällig und sind nicht erstattungsfähig.
Wenn bei der Einreichung ein Fehler gemacht wurde, kann der Nutzer einen schriftlichen Antrag auf Rückerstattung oder Stornierung der Rechnung stellen. Dieser Antrag muss innerhalb eines Monats nach dem Einreichungsdatum eingehen. Der Antrag muss eine detaillierte Begründung des Fehlers und den Grund für die Beantragung einer Rückerstattung oder Stornierung der Rechnung enthalten.
UPOV PRISMA prüft Anträge auf Rückerstattung oder Stornierung der Rechnung in jedem Fall individuell. Die Genehmigung hängt von der Begründung und dem Stand des Antragsverfahrens bei der Züchterrechtsbehörde ab.
Anträge auf Rückerstattung oder Stornierung der Rechnung sollten an das UPOV PRISMA-Supportteam unter prisma@upov.int gerichtet werden.
Support
Das UPOV PRISMA-Team leistet für gewöhnlich geschäftliche und technische Unterstützung für das UPOV PRISMA von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr Genfer Zeit (außer an für UPOV geltenden Feiertagen und Zeiträumen, in denen die UPOV geschlossen ist, wie auf der UPOV UPOV PRISMA-Website angegeben).
Beendigung der Nutzung
Sie können Ihre UPOV PRISMA-Registrierung jederzeit über die Nutzerrollen-Verwaltungs-Schnittstelle deaktivieren.
UPOV kann Ihre Registrierung, den Zugang zum und die Nutzung des UPOV PRISMA durch Benachrichtigung an Sie unverzüglich beenden, wenn festgestellt wird, daß Sie gegen irgendeine dieser Nutzungsbedingungen verstoßen haben.
Ferner kann UPOV Ihre Registrierung, ihre Nutzung von oder Ihren Zugang zum UPOV PRISMA aus eigenen Gründen und ohne jegliches Verschulden Ihrerseits auch suspendieren und/oder beenden, aber unter solchen Umständen wird das UPOV PRISMA-Team versuchen, Ihnen nach schriftlicher Vorankündigung solch einer Suspendierung oder Beendigung ausreichend Zeit zu geben, wenn es der Ansicht ist, daß dies in uneingeschränktem Ermessen angemessen ist.
Nach dem Datum der Beendigung wird UPOV keine Anmeldedaten von Ihnen mittels UPOV PRISMA weiterleiten.
Schlichtung von Streitigkeiten und anwendbares Recht
UPOV PRISMA-Nutzer werden bemüht sein, alle sich aus der Nutzung des UPOV PRISMA ergebenden Streitigkeiten gütlich beizulegen. Ist die Streitigkeit nicht innerhalb von sechzig Tagen nach Erhalt des schriftlichen Schlichtungsgesuchs einer der Parteien durch die Gegenpartei gütlich beigelegt, so kann die Streitigkeit von jeder der beiden Parteien zur Schlichtung gemäß der zu dem Zeitpunkt geltenden Schiedsordnung der Kommission für internationales Handelsrecht der Vereinten Nationen (UNCITRAL) eingereicht werden. Die benennende Behörde ist der Generalsekretär des Ständigen Schiedshofs. Ort des Schiedsverfahrens ist Genf, Schweiz. Die in den Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Englisch oder Französisch. Die Entscheidungen des Schiedshofs basieren auf allgemeinen Grundsätzen des internationalen Handelsrechts. Der Schiedshof ist nicht befugt, Schadenersatz mit Strafwirkung zu verhängen. Er ist auch nicht befugt Zinsen zuzusprechen, die den zu dem Zeitpunkt geltenden LIBOR-Zinssatz übersteigen. Alle Zinsen sind lediglich einfache Zinsen. Die Parteien sind an den Schiedsspruch, der aus einem solchen Schiedsverfahren als endgültiger Rechtsspruch ergeht, gebunden.
Vorrechte und Befreiungen
Nichts an der Nutzung des UPOV PRISMA oder in Bezug darauf ist als ausdrückliche oder implizite Verzichtserklärung auf die Vorrechte und Befreiungen der UPOV zu verstehen.